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BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 134.80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlaubnis zum Führen einer Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1980 - I 4057/78
- BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 134.80
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und …
Während nach der seinerzeit die Führung von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen regelnden Vorschrift für die Zulassung einer Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot gemäß § 39 Abs. 2 WaffG 1976 ein "Bedürfnis" nachzuweisen war (dazu Urteil vom 6. Dezember 1983 BVerwG 1 C 134.80 GewArch 1984, 245), wird in der nunmehr geltenden Bestimmung des § 42 Abs. 2 WaffG als eine der Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung gefordert, dass der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann.